LILLEBROR als zweitname erlaubt in D?
- Anmelden oder Registrieren um Kommentare zu schreiben
27 April, 2007 - 10:07
ja wie geschrieben ;).
weiß einer, ob ich diesen Namen als Zweitname benutzen darf? Der erste Name ist eindeutig. Und wenn ja, wo bekomme ich ein Dokument her, dass ich nicht ewig mit dem Standesamt diskutieren muss, ob der nu geht oder net :?:
DANKE euch!
schnieselwiesel wrote:ja wie geschrieben ;).
weiß einer, ob ich diesen Namen als Zweitname benutzen darf? Der erste Name ist eindeutig. Und wenn ja, wo bekomme ich ein Dokument her, dass ich nicht ewig mit dem Standesamt diskutieren muss, ob der nu geht oder net :?:
DANKE euch!
Hallo,
Lillebror: Herkunft: Schweden. Bedeutung: "kleiner Bruder". Altnordisch litill= klein und bror (schwedisch)= Bruder.
Der von Dir gewählte Vorname ist im inernat. Handbuch für Vornamen (Standesamtwesen) als männlicher V. Name eingetragen. In der Schreibweise Lillebror und Lille-Bror (Schweden) (Seite 264) Die Standesbeamten orientieren sich anhand dieses Buches.
Der (weibliche) Vorname Maria, wurde so ab dem 18 Jh., auch für "männliche Kinder", als Zweitname zugelassen. ("Europa")
(In den USA z.B. gelten (fast) keine Regelungen-Vorschriften bezüglich Namensrecht)
Weitere Infos zu Deinen Fragen:
1. Vornamen-Recht:
http://www.onomastik.com/vn_vornamen_recht.php
2. Gutachten/Dokument erstellen lassen:
http://www.onomastik.com/namenberatung_leipzig.php
Siehe/lese dazu auch: Namensrechtreform in Deutschland:
http://www.morgenpost.de/content/2006/12/27/wissenschaft/873442.html