Mika alleinstehend
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Hallo,
am 15.07.08 wurde unser Sohn geboren. Er soll Mika heissen. Nun bekamen wir Post vom Standesamt, dass ein Zweitname erforderlich sei. Nach einer Internet-recherche haben ich mehrere Beiträge gelesen, nach denen dieser Name auch allein stehen kann. Nur leider gibt es nicht soffizielles, auf das ich mich berufen könnte. Habt ihr einen Hinweis?
Vielen Dank für Eure Hinweise...
Freundliche Grüße
neonsepp
Schade,
und trotzdem vielen Dank...
Gruß
neonsepp wrote:Schade,
und trotzdem vielen Dank...
Gruß
Hallo,
Bitte.
Wäre den ein Zweitname so schlimm?
Beim Namen Mika kommt es darauf an, an welches Standesamt man gerät. Einige akzeptieren den Namen auch allein. Also am besten bei der Auswahl der Geburtsklinik beim örtlichen Standesamt nachfragen, wie dort die Regelung ist und gegebenenfalls in einen anderen Ort ausweichen.
Hallo,
ein Zweitname wäre prinzipiell nicht schlimm, wir hätten ihn nur gern allein gehabt...
Inzwischen sind wir mit der Uni Leipzig in Kontakt getreten. Die können wohl eine Bestätigung schicken, dass der Name auch allein stehen darf. Kostet allerdings 20,-€. Wir überlegen, ob es das wert ist.
Also, vielen Dank allen, es geht wohl seinen Weg... :wink:
Freundliche Grüße
neonsepp wrote:Hallo,
ein Zweitname wäre prinzipiell nicht schlimm, wir hätten ihn nur gern allein gehabt...
Inzwischen sind wir mit der Uni Leipzig in Kontakt getreten. Die können wohl eine Bestätigung schicken, dass der Name auch allein stehen darf. Kostet allerdings 20,-€. Wir überlegen, ob es das wert ist.
Also, vielen Dank allen, es geht wohl seinen Weg... :wink:
Freundliche Grüße
Hallo,
Quote:Wir überlegen, ob es das wert ist.
Wenn es Dir/Euch wirklich wichtig ist, so ist es dies doch auch der Wert. :wink:
Jepp,
zu dem Entschluss sind wir auch gekommen... :D
Greetz
neonsepp wrote:Jepp,
zu dem Entschluss sind wir auch gekommen... :D
Greetz
Hallo,
Ich habe noch folgende Infos für Euch:
1. 3. Apr. 2007 ... Nach einer Klage in Schleswig-Holstein wurde der alleinige Name Mika im Jahre 2006 vom Standesamt Elmshorn zugelassen.
Lese dazu Beitrag von Highlander: Nach einer Klage in Schleswig-Holstein wurde der alleinige Name Mika im Jahre 2006 vom Standesamt Elmshorn zugelassen. Es gibt sogar weitere Gerichtsurteile wo dieser Name zugelassen worden ist.
http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-55280.html
Oder: Hier bei uns (Göttingen) ist Mika als eindeutiger männlicher Name auf dem Standesamt zugelassen und benötigt keinen ZN!!!
Immerhin schon zwei Standesämter (die ich zumindest "gefunden" habe) die den Namen Mika (ohne Zweinamen) zugelassen hatten. Ich hoffe, das hilft Euch einwenig.
neonsepp wrote:Hallo,
am 15.07.08 wurde unser Sohn geboren. Er soll Mika heissen. Nun bekamen wir Post vom Standesamt, dass ein Zweitname erforderlich sei. Nach einer Internet-recherche haben ich mehrere Beiträge gelesen, nach denen dieser Name auch allein stehen kann. Nur leider gibt es nicht soffizielles, auf das ich mich berufen könnte. Habt ihr einen Hinweis?
Vielen Dank für Eure Hinweise...
Freundliche Grüße
neonsepp
Hallo,
es ist **leider** so, der Name MIKA (nord.)/die Namensform/Schreibform ist weiblich und männlich und somit ist ein Zweitnamen erforderlich. (Deutschland)
Und genau so ist dieser Name/Form im internt. Handbuch für Vornamen (Standesamtwesen) auch eingetragen.
Du hast jedoch die Möglichkeit die Namensform/Schreibform MIKÀ (spanisch) zu wählen. Diese ist als männliche Form eingetragen und somit ist kein Zweitname erforderlich.
Als Beleg für das Standesamt: MIKÀ, Seite 300, zweite Spalte von Links, im oben erwähnten Buch, dass allen Standesbeamten vorliegt.
Es hilft auch wenig, bzw. nichts, wenn Du dich an die GfdS wendest, denn auch diese haben den Namen MIKA als weiblich- und männlichen Namen eingetragen.
Der "bekanntest" Namensträger wird wohl ex- Formel Eis Rennfahrer MIKA Häkkinen sein. Wobei dies wohl in Finnland getauft wurde.
Herkunft und Bedeutung von Michael:
http://www.onomastik.com/Vornamen-Lexikon/vornamen-suchergebnis.php