17.Apr.2006

Markenrecht

Marke als Kapital

Obwohl Unternehmen hauptsächlich durch den Verkauf ihrer Produkte Geld gewinnen, so ist ihr mit Abstand größtes Kapital die Marke an sich. Der Wert einer Marke kann zwischen 20 % und 94 % des gesamten Unternehmenswertes, je nach Unternehmenszweig, ausmachen.

Die wohl weltweit bekannteste und somit auch die wertvollste Marke (laut Studie Interbrands, Best Global Brands 2005) ist Coca Cola. Ihr Wert wird auf 67 Milliarden US$ geschätzt und das alles weil die Marke im "Bewusstsein" der Menschen international bestimmend ist.

Mit der Bekanntheit der Marke steigt infolge dessen der Werbewert. So ist die Bilanz des abgelaufenen Geschäftsjahres 2005 des weltweit wirtschaftlich erfolgreichsten Fußballklubs Manchester United mehr als positiv. Mit einem Bruttogewinn von 46 Mio. £ gehört ManU zu den umsatzstärksten europäischen Fußballvereinen. Allein ihr Hauptsponsor NIKE zahlt dafür in den nächsten 13 Jahren 303 Millionen Pfund an den Verein.

Markenrecht

Für diesen komplexen Bereich an gewinnträchtigen Markennamen muss natürlich auch ein Netz an Richtlinien her. Diese sind im Markengesetz verankert und schützen laut § 1 Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geografische Herkunftsangaben. Als schutzfähige Marken gelten nach § 3 Zeichen, Wörter, Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen, die Form einer Ware, ihre Verpackung und andere Aufmachungen mit Farben und Farbzusammenstellungen.

Nach § 8 müssen Marken, die geschützt werden sollen, auch unterscheidbar sein. Sie dürfen nicht gegen die guten Sitten oder öffentliche Ordnung verstoßen, keine Hoheitszeichen (Wappen, Fahnen, Siegel etc.) von Staaten oder Kommunalverbänden tragen, keine Täuschungen des Publikums enthalten oder allgemein übliche Sprachwendungen oder ähnliches verwenden.

Der Markenschutz selbst beansprucht entweder die Eintragung des Zeichens ins Register des Patentamtes oder die Benutzung des Zeichens im gewerblichen Verkehr. Das heißt, dass die Marke innerhalb des "Verkehrskreises" auch "Verkehrsgeltung" erworben haben muss, oder dass die Marke notorisch bekannt sein muss.

Bevor man also mit einem neuen Produkt die Geschäftstätigkeit aufnimmt, muss der dafür vorgesehene Name als Marke geschützt sein. Eine Eintragung für den EU-Raum findet entweder als "Gemeinschaftsmarke" statt oder die Marke wird mit einem "internationalen Markenschutz" versehen. Dieser Markenschutz umfasst alle 71 Mitgliedstaaten der OMPI, der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf.

Der Schutz bleibt für 10 Jahre bestehen, kann aber beliebig oft verlängert werden. Mit dieser Eintragung stehen dem Markeninhaber Schadensersatzansprüche oder Unterlassungsansprüche zu. Es kann ein so genannter Löschungsantrag gestellt werden, wenn die Marke innerhalb der letzten fünf Jahre weder vom Inhaber noch mit dessen Zustimmung von einem anderen ernsthaft genutzt wurde. Des weiteren können bei Markenverletzungen Strafen verhängt werden. So kann es zu einer gerichtlichen Geldstrafe kommen und bei gewerbsmäßiger Markenverletzungen kann man mit bis zu zwei Jahren Gefängnis rechnen.

Dass diese Verletzungen nicht nur bei Warennamen im eigentlichen Sinne vorkommen, zeigt der Fall von Mutter Teresa. Der Name der verstorbenen Friedensnobelpreisträgerin wird weltweit von vielen Einrichtungen genutzt um das eigene Geschäft zu fördern. Neben dem Mother Teresa Institute of Management in Neu-Delhi gibt es auch die Mutter-Teresa-Bank im indischen Hyderabad. Infolge dessen haben die "Missionarinnen der Nächstenliebe", ein von Mutter Teresa gegründeter Orden, beim indischen Patentamt den urheberrechtlichen Schutz für den Namen ihrer Gründerin beantragt.