Dianthus - kann dies ein Vorname sein?
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Hallo zusammen,
Meine Frage: Ist Dianthus als Vorname vorstellbar?
Mir geht es (im Moment noch) nicht um die Eintragungsfähigkeit beim Standesamt. Ich hätte nur gerne eine erste Einschätzung von Ihnen, ob sie es möglich halten, dass Dianthus ein Vorname ist. Ich weiß, dass ich - sollte ich den Namen wirklich verwenden wollen - um Rückfragen beim Standesamt und die allseits bekannten Beratungsstellen in Leipzig etc. nicht herumkomme.
Dianthus ist der lateinische Name für Nelke. Wikipedia schreibt dazu folgendes: "Die Blütenpracht der Nelken hat Carl von Linné im botanischen Namen Dianthus, d. h. Zeus-Blume (altgriechisch Διόσ Díos für „Gott“, „Zeus“ und altgriechisch ἄνθος anthos für „Blume“, „Blüte“) festgehalten und bezieht sich auf die Schönheit und den Duft."
Da allerlei Blumennamen und Pflanzen als Vornamen taugen, sollte die Doppelbedeutung der Verwendung des Wortes als Vorname nicht entgegenstehen. Beispiele (ob nun nur Doppelbedeutung oder tatsächlich nach der Blume sei dahingestellt): Rosa, Linnea, Oleander, Dahlia, Hazel, Fleur/Flora, Heather, Willow, Hyacinth, Jolanda, Viola.
Ich finde zudem, dass Dianthus eindeutig männlich klingt, da US eine klassische (lateinische) Endung für männliche Dinge ist und auch bei Jungennamen weit verbreitet ist. Z.B. Justus, Antonius...
Vielen Dank!
Alwine wrote:Hallo zusammen,
Meine Frage: Ist Dianthus als Vorname vorstellbar?
Mir geht es (im Moment noch) nicht um die Eintragungsfähigkeit beim Standesamt. Ich hätte nur gerne eine erste Einschätzung von Ihnen, ob sie es möglich halten, dass Dianthus ein Vorname ist. Ich weiß, dass ich - sollte ich den Namen wirklich verwenden wollen - um Rückfragen beim Standesamt und die allseits bekannten Beratungsstellen in Leipzig etc. nicht herumkomme.
Dianthus ist der lateinische Name für Nelke. Wikipedia schreibt dazu folgendes: "Die Blütenpracht der Nelken hat Carl von Linné im botanischen Namen Dianthus, d. h. Zeus-Blume (altgriechisch Διόσ Díos für „Gott“, „Zeus“ und altgriechisch ἄνθος anthos für „Blume“, „Blüte“) festgehalten und bezieht sich auf die Schönheit und den Duft."
Da allerlei Blumennamen und Pflanzen als Vornamen taugen, sollte die Doppelbedeutung der Verwendung des Wortes als Vorname nicht entgegenstehen. Beispiele (ob nun nur Doppelbedeutung oder tatsächlich nach der Blume sei dahingestellt): Rosa, Linnea, Oleander, Dahlia, Hazel, Fleur/Flora, Heather, Willow, Hyacinth, Jolanda, Viola.
Ich finde zudem, dass Dianthus eindeutig männlich klingt, da US eine klassische (lateinische) Endung für männliche Dinge ist und auch bei Jungennamen weit verbreitet ist. Z.B. Justus, Antonius...
Vielen Dank!
Hallo,
Quote:Meine Frage: Ist Dianthus als Vorname vorstellbar? Mir geht es (im Moment noch) nicht um die Eintragungfähigkeit beim Standesamt. Ich hätte nur gerne eine erste Einschätzung von Ihnen, ob sie es möglich halten, dass Dianthus ein Vorname ist.
Meiner Meinung nach ist es KEIN GEIGNETER NAME FÜR EINEN JUNGEN. Warum? Kinder können "grausam" sein. Sollte z.B. in der Schule jemand herausfinden, dass es sich bei dem Namen um den Namen einer/der Nelke handelt, könnte er gehänselt werden (die Nelke).
Z.B. Cameron in Amerika ein weibl. und männl. Rufname. Bt.= "krumm Nase".
Doch die Wahl eines Namens für ein Kind ist m.M.n. die PERSÖNLICHE Angelegenheit der Eltern.
Auch wenn Du noch keine Infos zum Namen möchtest (betrf. Eintragungfähig usw.) so möchte ich doch grundsätzlich auf folgendes hinweisen:
Zu allererst gilt: (in D!)
Darf er nicht dem Wohle des Kindes schaden und muss eindeutig als Vorname erkennbar sein.
Zu ausgefallene Vornamen, wie etwa die Zahl Pi/3.14) die in den USA tatsächlich als Vorname vergeben wurde, sind nach deutschem Recht nicht erlaubt.
Darf er nicht ein Marken- oder Familienname sein. Ausgenommen davon, wenn der Fam. Nam. auf einen Rufnamen zurückgeht.
Kann kein geografischer Name, i.e. kein Ortsname sein.
In Fällen, wo ein Vornamen für Träger beiderlei Geschlechts verwendet werden kann, muss ein geschlechtseindeutiger zweiter Vorname vergeben werden. Somit sollten Personen.
Dem gegenüber steht: bei der Wahl eines Vornamens für ihr Kind sind die Eltern grundsätzlich frei; sie sind insbesondere nicht an einen Kanon herkömmlicher Vornamen gebunden. Dem Recht der Eltern zur Vornamenswahl sind vielmehr allein dort Grenzen gesetzt, wo die Rechtsausübung das Kindeswohl konkret zu beeinträchtigen droht. b) Auch Namen, die - zumindest bisher - nur als Familiennamen gebräuchlich………….usw..
http://www.onomastik.com/forum/about8295.html
Nb. möchte ich noch etwas zur Anrede in diesem Forum erwähnen: Inhalt von Beiträgen: Als Anrede wird inzwischen ein höfliches "Du" bevorzugt.
http://www.onomastik.com/forum/about1050.html