Arabischer Vorname Dan?
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Mein Vater will meine neue Schwester "Dan" nennen. Er sagt der Name bedeutet "nahe". Das Standesamt hat den Namen abgelehnt, da es ja doch eher ein männlicher Vorname ist.
Nach ein wenig Suche mit Google kam ich auf Daniyah, was wohl auch nah bedeutet. Könnte Dan eine Kurzform von Daniyah sein?
Begründet hat mein Vater den Ursprung mit dem Koran (Vers 55 aus der Sure "Der Gnadenvolle (Ar-Rahmân)").
Jetzt suchen wir nach Belegen, dass der Name Dan auch als weiblicher Vorname benutzt werden kann.
Weiß jemand etwas?
Viele Grüße
Jens Musleh
Hallo Marc,
herzlichen Dank für die Auskunft.
Dass ein zweiter Vorname nötig ist, um das Geschlecht eindeutig zu machen, war mir schon bekannt. Aber trotzdem nochmal danke für diesen Hinweis.
Die Frage ist jetzt , ob es nicht möglich wäre, Dan als weibliche Kurzform zu verwenden, wenn im Internationale Handbuch für Vornamen Dan als männliche Kurzform geführt wird. Irgendwie erscheint es mir unlogisch zu sagen, Dan ist eine Kurzform von Daniel, und kann verwendet werden, aber Dan ist eine Kurzform von Daniela, ... und kann nicht verwendet werden.
Wie ist das mit so Kurzformen eigentlich? Max z.B. - gibt es da allgemeingültige Regeln? Wie wäre es mit Jo (kurz für Joachim und Johanna)
Klar ist, dass Dan dann ein doppeldeutiger Name ist, wie Maria usw. und ein zweiter Name dazu gehört.
Da fällt mir noch etwas ein. Dan soll so ausgesprochen werden, wie es geschrieben wird, also mit a - nicht wie die engl., männliche Form "Dän".
Könnte meine Schwester auch Daan oder Dahn heißen? Ausgeprochen wird es ja gleich. Dann wäre auch gewährleistet, dass das a nicht zu kurz ausgesprochen wird.
Viele Grüße!
Jens
PS: Tut mir leid, dass es jetzt etwas länger geworden ist.
JensMusleh wrote:Hallo Marc,
herzlichen Dank für die Auskunft.
Dass ein zweiter Vorname nötig ist, um das Geschlecht eindeutig zu machen, war mir schon bekannt. Aber trotzdem nochmal danke für diesen Hinweis.
Die Frage ist jetzt , ob es nicht möglich wäre, Dan als weibliche Kurzform zu verwenden, wenn im Internationale Handbuch für Vornamen Dan als männliche Kurzform geführt wird. Irgendwie erscheint es mir unlogisch zu sagen, Dan ist eine Kurzform von Daniel, und kann verwendet werden, aber Dan ist eine Kurzform von Daniela, ... und kann nicht verwendet werden.
Wie ist das mit so Kurzformen eigentlich? Max z.B. - gibt es da allgemeingültige Regeln? Wie wäre es mit Jo (kurz für Joachim und Johanna)
Klar ist, dass Dan dann ein doppeldeutiger Name ist, wie Maria usw. und ein zweiter Name dazu gehört.
Da fällt mir noch etwas ein. Dan soll so ausgesprochen werden, wie es geschrieben wird, also mit a - nicht wie die engl., männliche Form "Dän".
Könnte meine Schwester auch Daan oder Dahn heißen? Ausgeprochen wird es ja gleich. Dann wäre auch gewährleistet, dass das a nicht zu kurz ausgesprochen wird.
Viele Grüße!
Jens
PS: Tut mir leid, dass es jetzt etwas länger geworden ist.
Hallo,
Die Standesbeamten, gestützt auf die Bücher und Vorgaben der Experten, od. letztendlich die Gerichte (falls es notwendig sein sollte) bestimmen welcher Name zugelassen ist und welcher nicht.
Lese dazu bitte auch:
http://www.onomastik.com/node/4483
Noch als Info für Dich: der einzige weibliche Namen der für Männer zugelassen ist, ist MARIA.
Zu den Kurzformen: die hatten sich im laufe der Zeit entwickelt. Es gibt natürlich auch sprachliche Formen- Kurzformen. Z.B. der Name Johannes:
"Dein" Name Jens: Jens ist eine Kurzform von Johannes. Der Name ist vornehmlich dem norddeutschen und niederländischen Raum zuzuordnen, ist aber auch im Dänischen zu Hause. Mit anderen Worten: Jens ist eine niederl., norddeutsche und dänische Form (sprachlich) von Johannes. Das sagen die Experten die solches ausarbeiten.
Lese dazu:
http://www.onomastik.com/Vornamen-Lexikon/name_66_Johannes.html
(der Name Ibrahim: hebräisch= Abraham) Dazu eine Frage an Dich: könnte man ein Mädchen Abraham taufen?
Zu Deiner Frage ob Deine Schwester Daan od. Dahn heissen könnte. Wenn der Name Daan od. Dahn ein weiblicher Vorname wäre dann ja. Wenn dies nicht der Fall ist; nein. Der Name würde (kann) vom Standesbeamten Abgelehnt werden. Dahn ist in unseren Breiten ein Fam. Name und als solcher auch nicht als Vorname zugelassen. Daan ist eine männliche, holländische Kurzform von Daniel.
Deine Schwester könnte Daana od. Dahna heissen. Jedoch nicht Daan od. Dahn. Hier könnte man sich sicher mit dem Standesbeamten einigen.
Dein Vater "muss" dem Standesbeamten einen Nachweis erbringen, dass Dan ein weiblicher Name ist.
Nochmal zu Dan:
1. Dan: ist ein hebräischer Vorname (aus der Bibel)
2. Dan: männlicher Vorname aus dem nordischen. (Scand.)
3. Dan: englische Kurzform zu Daniel.
Ich würde Dir/Euch raten, dass Gespräch mit dem Standesbeamten zu suchen. Es wird sicherlich eine Lösung geben, die Allen zugute kommt.
JensMusleh wrote:Mein Vater will meine neue Schwester "Dan" nennen. Er sagt der Name bedeutet "nahe". Das Standesamt hat den Namen abgelehnt, da es ja doch eher ein männlicher Vorname ist.
Nach ein wenig Suche mit Google kam ich auf Daniyah, was wohl auch nah bedeutet. Könnte Dan eine Kurzform von Daniyah sein?
Begründet hat mein Vater den Ursprung mit dem Koran (Vers 55 aus der Sure "Der Gnadenvolle (Ar-Rahmân)").
Jetzt suchen wir nach Belegen, dass der Name Dan auch als weiblicher Vorname benutzt werden kann.
Weiß jemand etwas?
Viele Grüße
Jens Musleh
Hallo,
Zuerst dies:
Der Name muss eindeutig als weiblich oder männlich erkennbar sein.........
Lese dazu:
http://www.onomastik.com/vn_vornamen_recht.php
Zu Deiner Frage: Könnte Dan eine Kurzform von Daniyah sein? Könnte ja, die Kurzform Dan wird jedoch nicht als weiblicher Name zugelassen.
Dan könnte auch eine Kurzform von Daniela, Danina, Danika usw. sein. "Nur" die Kurzform Dan wird auch zu diesen Namen nicht zugelassen.
Der Standesbeamte stützt sich dabei auf das Vornamen Recht und auf das Internationale Handbuch für Vornamen. Der Name Dan (auch Kurzform zu div. Namen) ist in diesem als eindeutig männlicher Name (Form) eingetragen.
Somit ist die Form, Kurzform Dan, als weiblicher Name nicht zugelassen. Eine "Lösung" wäre evtl. Z.B. Dana. Oder Einen Eindeutigen weiblichen Vornamen wählen und Dan als Zweitname verwenden. Dies ist mit dem Standebeamten abzuklären.