Doppelnachnamen für Kinder wie in Spanien
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8 Mai, 2009 - 15:34
Hallo,
ich habe da eine Frage:
Ich bin gebürtiger Spanier mit einem Doppelten Nachnamen. Jetzt erwarten meine Frau und ich unser erstes Kind. Meine Frau und ich haben unsere Familiennamen behalten und ich wollte unserem Kind einen Teil meines Familiennamens und den meiner Frau geben. Ist das den in Deutschland möglich?
Wie gesagt ich bin selber Spanier, kann man da nicht Argumentieren, das ich es gerne so wie in Spanien hätte?
Freue und bedanke mich für viele Informative antworte.
kerub2000^ wrote:Hallo,
ich habe da eine Frage:
Ich bin gebürtiger Spanier mit einem Doppelten Nachnamen. Jetzt erwarten meine Frau und ich unser erstes Kind. Meine Frau und ich haben unsere Familiennamen behalten und ich wollte unserem Kind einen Teil meines Familiennamens und den meiner Frau geben. Ist das den in Deutschland möglich?
Wie gesagt ich bin selber Spanier, kann man da nicht Argumentieren, das ich es gerne so wie in Spanien hätte?
Freue und bedanke mich für viele Informative antworte.
Hallo,
leider ist es so, dass Doppelnachnamen für Kinder in Dt. nicht zulässig sind.
Nach einem Entscheid der Bundesverfassungsgericht heisst es: das Vergabe eines Doppelnamens aus den Nachnamen beider Elternteile ist nicht zulässig. Das gilt sowohl für verheiratete als auch für nicht verheiratete Eltern.
(§ 1617 BGB, Art. 6 Abs. 2 GG, gesetzliches Verbot eines Doppelnamens für Kinder ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden)
Wenn Du jedoch daran denkst, den/die Fam. Nam. als Rufnamen zu verwenden, so ist dies in Dt. **auch nicht zulässig**. (lese dazu jedoch weiter unten in den angegebenen Links)
Das man es so gerne wie in Spanien "hätte" ("Tradition ist") ; damit kann man ganz sicher argumentieren. Jedoch.......
Ich würde Dir/Euch doch empfehlen:
1. Wendet Euch an den dafür zuständigen Standesbeamten und sucht das Gespräch mit Ihm/Ihr.
2. Rat, Auskunft und Hilfe erhaltet Ihr und folgenden Links/Adressen:
Namenberatungsstelle Gesellschaft f. deutsche Sprache: (kostenpflichtig)
GfdS. Geschäftsstelle Wiesbaden
Spiegelgasse 13
65183 Wiesbaden
Tel: +49 (0)6 11/ 9 99 55-0
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Oder:
Namenberatungsstelle der Universität Leipzig
Augustusplatz 10-11, 04109 Leipzig
(6.Etage, Zi. 629)
Tel. (gebührenpflichtig) 0190/887735
Fax. 0341/9737499
Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 10.00-14.00 Uhr und nach Vereinbarung
Email: eval(unescape('%64%6f%63%75%6d%65%6e%74%2e%77%72%69%74%65%28%27%3c%61%20%68%72%65%66%3d%22%6d%61%69%6c%74%6f%3a%72%6f%64%72%69%67%40%72%7a%2e%75%6e%69%2d%6c%65%69%70%7a%69%67%2e%64%65%22%3e%72%6f%64%72%69%67%40%72%7a%2e%75%6e%69%2d%6c%65%69%70%7a%69%67%2e%64%65%3c%2f%61%3e%27%29%3b'))
http://www.uni-leipzig.de/~slav/ai/ainb.htm
Bitte auch lesen:
Namenrecht in Dt. und weitere Informationen für Dich/Euch:
http://www.onomastik.com/forum/about7297.html
http://www.onomastik.com/forum/about8295.html
Neben bei erwähnt:
http://www.onomastik.com/node/6852