Vornamen werden nicht zugelassen

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neugierig
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Hallo, meine Freundin und ich werden in Kürze zweieiige Zwillinge bekommen, ein Junge und ein Mädchen. Die Namen der beiden sollen außergewöhnlich sein und zueinander passen. Außerdem sollen beide einen zweiten Vornamen bekommen. Bei den ersten Vornamen dürfte es keine Probleme geben. Ich habe mich bereits beim Standesamt erkundigt und die Namen Ian und Ava sind so okay. Nun sind meine Freundin und ich aber begeisterte Hobbymusiker und wollten den beiden einen dementsprechenden zweiten Vornamen geben, der auch noch gut klingt. Wir haben uns für "Ian Ibanez" und "Ava Les-Paul" (mit Bindestrich, da es ja keine drei Vornamen werden sollen) entschieden. Die Dame vom Standesamt hat mich jedoch angeschaut als sei ich von einem anderen Stern und hat mir gesagt, dass das nicht möglich sei. Wir wollen die beiden aber um jeden Preis genau so nennen. Als erstes habe ich nun die Frage (da ich mich mit dem deutschen Recht bei der Namensgebung gar nicht auskenne), ob es eine Chance gibt, dass wir die Namen doch so vergeben dürfen? Falls nicht, wäre es dann (rein rechtlich) möglich, dass wir in die USA fliegen, die Kinder dort geboren werden und dort ihren Namen bekommen und wir dann wieder zurück nach Deutschland kommen? (Meine Freundin ist deutsche Staatsbürgerin und ich amerikanischer Staatsbürger, falls das wichtig für die Frage ist). Ich bedanke mich im Voraus für alle Antworten, LG, Tyler

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Experte!Moderator
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Tyler A schrieb:

Hallo, meine Freundin und ich werden in Kürze zweieiige Zwillinge bekommen, ein Junge und ein Mädchen. Die Namen der beiden sollen außergewöhnlich sein und zueinander passen. Außerdem sollen beide einen zweiten Vornamen bekommen. Bei den ersten Vornamen dürfte es keine Probleme geben. Ich habe mich bereits beim Standesamt erkundigt und die Namen Ian und Ava sind so okay. Nun sind meine Freundin und ich aber begeisterte Hobbymusiker und wollten den beiden einen dementsprechenden zweiten Vornamen geben, der auch noch gut klingt. Wir haben uns für "Ian Ibanez" und "Ava Les-Paul" (mit Bindestrich, da es ja keine drei Vornamen werden sollen) entschieden. Die Dame vom Standesamt hat mich jedoch angeschaut als sei ich von einem anderen Stern und hat mir gesagt, dass das nicht möglich sei. Wir wollen die beiden aber um jeden Preis genau so nennen. Als erstes habe ich nun die Frage (da ich mich mit dem deutschen Recht bei der Namensgebung gar nicht auskenne), ob es eine Chance gibt, dass wir die Namen doch so vergeben dürfen? Falls nicht, wäre es dann (rein rechtlich) möglich, dass wir in die USA fliegen, die Kinder dort geboren werden und dort ihren Namen bekommen und wir dann wieder zurück nach Deutschland kommen? (Meine Freundin ist deutsche Staatsbürgerin und ich amerikanischer Staatsbürger, falls das wichtig für die Frage ist). Ich bedanke mich im Voraus für alle Antworten, LG, Tyler

 

 

Hallo,

Ibanez ist ja der Name (eine Marke) des japanischen Unternehmens Hoshino Gakki für Gitarren, Bassgitarren und Effektgeräte. Mit diesem Namen dürfte es sehr wohl Probleme geben in D, da es sich um einen Markennamen handelt. Auch handelt es sich bei Ibanez um einen Fam Nam..

Noch kurz dies: ein Fam. Nam. ist jedoch dann zugelassen, wenn dieser auf einen Rufnamen zurückgeht. Er darf jedoch auch dann dem Wohle des Kindes nicht schaden od. es lächerlich machen!

Z.B. der Fam. Nam. Meyer. Meyer ist in anderen Kulturen ein Rufname.

http://www.onomastik.com/meyer-auch-ein-vorname.php

 

Nun zu Les- (Paul) verhält es sich so, dass der Name LES in D ein männlicher und weiblicher Name ist. Und auch als solcher so verz.. Jedoch ist Paul ein eindeutiger männlicher Name. So sehe ich pers. keine Probleme damit. Mal abgesehen von dem Bindestrich. Einen Nachweis für den Namen gibt es ja auch (der Dir sicherlich bekannt sein dürfte):

http://de.wikipedia.org/wiki/Les_Paul

Siehe/lese dazu: Vornamen und Recht in D u.v.M:

Namensgebung in Deutschland: Das Recht der Vornamensgebung ist nicht gesetzlich geregelt. Es handelt sich um reines Gewohnheits- und um Richterrecht...................in der Begründung heisst es, das Erziehungsrecht enthalte auch das Recht zur Namenserfindung......usw..

Grundsätzlich gilt jedoch:

Der Vorname:
muss als solcher erkennbar sein.
muss eindeutig männlich oder weiblich sein ***(Ausnahmen sind etablierte Namen wie Toni, Sascha, Kai.) darf oder eine Verbindung „zum Bösen“ herstellen würde, wie zum Beispiel durch die Namensgebung Judas. darf kein Orts-, Familien- oder Markenname sein (Ausnahmen sind etablierte Namen!).
muss innerhalb eines Monats nach der Geburt festgelegt werden.
kann nicht rechtlich geschützt werden (um ihn auf diese Weise als einzigartig zu erhalten). usw.

Als letzte Instanz entscheiden die Gerichte in D. Doch wende wende Dich an die Namneberatugsstellen  GfdS od. die Uni Leipzig (Links/Adressen unten aufgeführt).

 Siehe/lese dazu!:

http://www.onomastik.com/mara-vom-standesamt-abgelehnt.php

http://www.onomastik.com/forum/passenden-zweiten-vornamen-finden.php

Usw..

Rat und Hilfe bekommst Du unter folgenden Adressen: (kostenprlichtig)

 GfdS. Geschäftsstelle Wiesbaden

Spiegelgasse 13

65183 Wiesbaden

http://www.gfds.de/vornamen/

Oder eben der Uni Leipzi:

http://www.uni-leipzig.de/~onoma/onomastik/

Abgesehen davon wurde ein solches Thema bereits schon mehrmals hier im Forum behandelt. Einfach mal die Funktion Suchen verwende.

Zu Ian noch kurz (auch dies wurde hier im Forum bereits AUSÜHRLICH) behandelt (Suchfunktion):

http://www.onomastik.com/hilfe-die-namen-ian-und-stuart.php

Das selbe gilt auch f. den Namen Ava , sehr beliebt in den USA 2010, der in Deutschland, England usw. als weiblicher Name eingetragen ist und auch  in den USA zu den beliebtesten WEIBLICHEN Rufnamen gehört(e)! Auch so verz. auf der Seite bei Onomastik:

http://www.onomastik.com/vn_beliebte_vornamen_usa.php

Wie bereits erwähnt, einfach auch mal die Suchfunktion verwenden, dafür ist diese da und es wird ja auch darauf verwiesen.

Bevor du einen neuen Beitrag verfasst, schau bitte über die Suche (Lupe oben rechts), ob ein ähnliches Thema bereits diskutiert wurde.

http://www.onomastik.com/forum/foren-regeln.php

 

Doch mal abgesehen davon, so machen Eltern suchen sich, bei allem Respekt, Namen für ihre Kinder aus, die nur in ihrem pers. Interesse stehen und nicht im "Interesse" und zum "Wohle" des Kindes.

User offline. Last seen 8 years 51 weeks ago. Offline
engagiertModerator
Beigetreten: 15.11.2010
Beiträge: 141

Hi,

Ibanez ist allerdings auch ein Name - leider ein Familienname. Und das ist genauso problematisch, denn Familiennamen sind nicht als Vornamen eintragungsfähig.
Wenn es überhaupt eine Möglichkeit gibt, dann kann am ehesten noch die Namenberatung der Uni Leipzig helfen: Grundsätzlich versuchen sie dort, das Interesse der Eltern zu berücksichtigen und - wenn es einen gibt - einen Weg zu finden.

Wenn euer Kind im Ausland geboren wurde und dort der Vorname auf einer Geburtsurkunde o.ä bestätigt ist, wird sich das deutsche Standesamt kaum mehr querstellen können;)