Passenden zweiten Vornamen finden
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Hallo,
ich weiß gar nicht, ob ich hier richtig bin. Wie finde ich einen phonetisch wohlklingenden zweiten Vornamen zu einem bereits feststehenden ersten Vornamen? Gibt es irgendwelche Regeln (z.B. nicht beide mit "L", unterschiedliche Silbenlänge, hellere Vokale im Zweitnamen verwenden etc), an die man sich halten kann oder gibt es Beratungsstellen?
Unsere Tochter soll "Louba" heißen (dessen Schreibweise so hoffentlich zugelassen ist?) und einen dazu passenden zweiten Vornamen bekommen, der ebenfalls aus dem Russischen oder Slawischen kommt und wir wissen nicht, wie wir den passenden Namen finden sollen. Unser Nachname ist ebenfalls slawischen Ursprungs, beginnt mit einem Konsonanten, endet auf i und hat 3 Silben.
Vielen Dank und beste Grüße,
Tomlotte
Hallo, unsere Tochter soll "Louba" heißen (dessen Schreibweise so hoffentlich zugelassen ist?) und einen dazu passenden zweiten Vornamen bekommen, der ebenfalls aus dem Russischen oder Slawischen kommt. Vielen Dank und beste Grüße,Tomlotte
Hallo,
im Internat. Hb. f. Rufnamen (Standesamtwesen) ist der Name LOUBA nicht eingetragen. Da Du/Ihr jedoch einen Zweinamen wählt, der das Geschlecht des Kindes eindeutig erkennen lässt, sollte es keine Probleme geben. Trotzdem würde ich mal zuerst Kontakt mit dem zuständigen Standesamt aufnehmen. Sollte es Probleme geben, was ich nicht glaube!, dann siehe lese mal folgendes:
Du hast ja auch die Möglichkeit, einen Namen zu erfinden. Siehe/lese dazu bitte auch: Namensgebung in Deutschland: Das Recht der Vornamensgebung ist nicht gesetzlich geregelt. Es handelt sich um reines Gewohnheits- und um Richterrecht...................in der Begründung heißt es, das Erziehungsrecht enthalte auch das Recht zur Namenserfindung......u.v.m………………………….
http://www.onomastik.com/node/5639
Louba auch ein Orts – Familienname. Und dazu gilt in D: der Name darf kein Fam. Nam. oder Ortsname sein. Aus diesen zwei Gründen die Adressen falls es doch "Probleme" geben sollte.
Hilfe und Rat bekommst Du unter folgenden Adressen (kostenpflichtig):
(Rechtliche Unsicherheiten bzw. Beispielauskünfte anklicken)
Oder: Namenberatungsstelle der Universität Leipzig
http://namendeutung.eu/leistungen.php
Wobei der Name Luba (altslawisch) ja auch ein sehr schöner Name ist.
@ Thomas: verstehe ich das richtig, dass der erste Buchstabe des Nachnamens und der erste Buchstabe des Mittelnamens, sowie eine Silbe des Nachnamens sich halbwegs im ersten Vornamen wiederfinden sollten? Heißt man z.B. Zimmermann wäre eine Variante demnach Maria Zoe Zimmermann? Richtig verstanden? Was sagst du zu u.g. Favoriten? Welche Kombination ist für dich phonetisch am stimmigsten?
@ tarzius: vielen dank für die Erklärung! Louba und Luba werden ja gleich ausgesprochen, allerdings finde ich rein optisch die Version mit ou einfach ansprechender. Auch mit einem Mittelnamen, der das Geschlecht festlegt (Favoriten sind derzeit Delia, Magdalena, Karolina, Elena) könnte die Schreibweise mit ou ein Problem werden. Bei unserem Sohn hatten wir leider einen ähnlichen Fall. Die Schreibweise des ersten Namens wurde trotz des klar männlichen Mittelnamens (Valentin) nicht akzeptiert und wir mussten den Namen ändern. Mal schauen, was wir dieses mal für einen Standesbeamten bekommen ;-).
Die Schreibweise des ersten Namens wurde trotz des klar männlichen Mittelnamens (Valentin) nicht akzeptiert und wir mussten den Namen ändern. Mal schauen, was wir dieses mal für einen Standesbeamten bekommen ;-).
Hallo,
Regeln dafür gibt es eigentlich nicht
Nein, die gibt es wirklich nicht und das ist auch gut so.
Die Schreibweise des ersten Namens wurde trotz des klar männlichen Mittelnamens (Valentin) nicht akzeptiert und wir mussten den Namen ändern. Mal schauen, was wir dieses mal für einen Standesbeamten bekommen ;-).
Und genau da bin ich der Meinung, dass man so etwas nicht akzeptieren sollte. Selbst wenn es ein paar Euro kostet, sollte man sich an die GfdS od. die Uni Leipzig wenden. Und auch den Schritt vor Gericht nicht scheuen. Den Richter haben schon zu oft im Sinne der Eltern Entschieden und nicht im Sinne der Standesbeamten. Das Wichtigste bei deren Entscheidungen ist, dass der Name dem WOHLE des Kindes nicht schaden darf. Oder wie dann wörtlich ausgeführt wird:
In der Begründung heißt es, das Erziehungsrecht enthalte auch das Recht zur Namenserfindung. Es gelte nur zu beachten, dass der Mensch durch den Namen nicht herabgewürdigt wird.
Siehe/lese dazu auch:
http://www.onomastik.com/wir-brauchen-hilfe-flink-als-zweitname.php
Auch der Bundesgerichtshof hält dazu fest (2008):
Bei der Wahl eines Vornamens für ihr Kind sind die Eltern grundsätzlich frei; sie sind insbesondere nicht an einen Kanon herkömmlicher Vornamen gebunden. Dem Recht der Eltern zur Vornamenswahl sind vielmehr allein dort Grenzen gesetzt, wo die Rechtsausübung das Kindeswohl konkret zu beeinträchtigen droht.
b) Auch Namen, die - zumindest bisher - nur als Familiennamen gebräuchlich sind, sind nicht generell und ohne konkrete Beeinträchtigung des Kindeswohls als wählbare Vornamen ausgeschlossen. Eine solche Beeinträchtigung kann sich allerdings etwa dann ergeben, wenn der bislang nur als Familienname gebräuchliche Name nicht geeignet erscheint, dem Kind die mit dem Vornamen einhergehende Identitätsfindung und Individualisierung zu ermöglichen (etwa: "Schmitz").
Oder: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: geschlechtsneutrale Vornamen auch ohne Zweitnamen zulässig. (der Wortlaut):
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20081205_1bvr057607.html
Zwei der beliebtesten deutschen Babynamen, Anne und Marie, werden in Falkensee (Brandenburg) nur noch mit einem zusätzlichen Namen zugelassen. Eine Standesbeamtin hat dort herausgefunden, dass diese Vornamen in einigen Ländern männliche Vornamen sind. Laut dem deutschen Namensrecht muss aber das Geschlecht aus dem Namen eindeutig erkennbar sein. Die Namensberatungsstelle der Uni Leipzig bestätigt, dass in verschiedenen Sprachen Anne und Marie als Jungennamen bekannt sind. Allerdings sei diese Verwendung im deutschen Sprachraum nicht üblich und sollte möglichst vermieden werden.
Auf sowas muss man zuerst mal kommen………Denn m.M.n. kann es einfach nicht angehen, dass jeder Standesbeamte seine "eigenen (pers.) Regeln" aufstellt und Namen ablehnt die dem Wohle des Kindes absolut nicht schaden.
Noch etwas zu den Standesbeamten: gerechterweise muss man hinzufügen, dass es manchmal auch sehr gut ist, dass es Standesbeamte gibt, die gew. Vornamen ablehnen würden (D) wie man aus folgendem Beispiel erkennen kann:
Darf mein Kind Vuvuzela heißen?
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1012709
Huhu!
Also ich würde mich an eurer Stelle nicht so viele Gedanken machen. Wir haben den Namen unserer Kleinen gewählt, indem wir immer den möglichen Vornamen in Kombi mit nachnamen aufgesagt haben. Man merkte direkt welcher Name passte und welcher nicht. Ich denke einfach, eine "Regel" kann es da nicht geben. Es muss schließlich euch gefallen. Wir haben damals mal eine Seite ausprobiert, die zu dem nachnamen den "passenden" Vornamen findet, und die Ergebnisse waren schrecklich. Haben unserer Meinung überhaupt nicht gepasst.
LG
Ich würde dir auch empfehlen, dich nicht in zu viele Regeln hineinzusteigern, sondern auch ein bissl auf dein Gefühl zu hören. Ich persönliche bevorzuge ein Gleichgewicht zwischen zwei Vornamen und finde es schräg, wenn einer nur drei und der andere Name 15 Buchstaben hat.
Regeln dafür gibt es eigentlich nicht
Nein, die gibt es wirklich nicht und das ist, wie bereits erwähnt, auch gut so zumal "Regeln" bei der Rufnamen-Wahl völlig überflüssig sind/wären.
Und die angesprochene WeBSeite von man einen passenden Namen finden kann bzw. dieser gegeben wird; die kann man wirklich vergessen!
Vielleicht mal auch noch mal zu erwähnen ist, dass es auf der Welt Kulturen gibt, wo die Eltern ihren Kindern erst einen Namen geben, nachdem diese das 3-4 Lebensjahr erreicht hat. Warum das? Weil viele der Kinder früher sterben.
Regeln f.d. Rufnamen-Wahl sind überflüssig.
Der Name ist zugelassen und mir gefällt er sehr gut.
Schrecklich aber wahr, die Argumentation von Tarzius stimmt leider.
Der Name ist zugelassen und mir gefällt er sehr gut.
Hallo,
dass der Name zugelassen ist, sollte IMMER erst noch mit dem zuständigen Standesbeamten geklärt werden. So erspart man sich Überraschungen.
Hallo Tomlotte,
Regeln dafür gibt es eigentlich nicht. Was ich - da wir selbst auch gerade überlegen - festgestellt habe, ist, dass ein Gleichklang mit Konsonanten des Nachnamens sehr hübsch klingen kann, i.e. der zweite Vorname alliteriert mit dem Anfangskonsonanten des Nachnamens, der erste Vorname mit dem Anfangskonsonanten einer weiteren Silbe im Nachnamen.
Vielleicht ist das eine Anregung. Viel Spaß bei der Namensuche!