Der Name Jiny?
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4 November, 2011 - 11:30
Guten Tag mich interessiert ob es den Namen Jiny gibt mit genau der Schreibweise denn wir wollen unsere Tochter so nennen. Also gibt es diesen Namen Jiny und wenn ja müssen wir noch einen zweiten anhängen oder kann der Name auch allein bestehen?
LG Mima
Mima wrote:
Guten Tag mich interessiert ob es den Namen Jiny gibt mit genau der Schreibweise denn wir wollen unsere Tochter so nennen. Also gibt es diesen Namen Jiny und wenn ja müssen wir noch einen zweiten anhängen oder kann der Name auch allein bestehen?
LG Mima
Hallo,
wir sind hier in diesem Forum nicht dafür zuständig heraus zu finden ob es einen Namen gibt oder nicht. Onomastik beschäftigt sich ja nicht mit der Suche von Namen.
Mal lesen: (Titel usw..)
http://www.onomastik.com/node/722
Nun zu Deiner Frage: es gibt den Namen, die Form JINNY. Eingetragen und verz. als weiblicher Name. Es benötigt dazu keinen Zweitnamen. Wie es sich bei Namen JINY verhält, kannst Du beim zuständigen Standesamt abklären.
Jennifer, auch Jenny, Jinny, Jenni(e), Jenni usw., Jinny teilw. auch Form von Jane (Johanna). Die Schreibweise Jiny dürfte m.M.n. kein Problem darstellen. Jiny ist demnach eine Kf. von Janine, Janina (Johanna).
Jennifer:
onomastik.com/forum/about1218.html&highlight=guinevere
Johanna:
onomastik.com/forum/about1537.html&highlight=johanna
Jini (Indien):
onomastik.com/forum/posting.php
Der Name JINY scheint (gem. Googel) auch in Australien verbrt. zu sein.
Allgm. zu VORNAMEN in D:
Zu allererst gilt: (in D!)
Darf er nicht dem Wohle des Kindes schaden und muss eindeutig als Vorname erkennbar sein.
Zu ausgefallene Vornamen, wie etwa die Zahl Pi/3.14) die in den USA tatsächlich als Vorname vergeben wurde, sind nach deutschem Recht nicht erlaubt.
Darf er nicht ein Marken- oder Familienname sein. Ausgenommen davon, wenn der Fam. Nam. auf einen Rufnamen zurückgeht.
Kann kein geografischer Name, i.e. kein Ortsname sein.
In Fällen, wo ein Vornamen für Träger beiderlei Geschlechts verwendet werden kann, muss ein geschlechtseindeutiger zweiter Vorname vergeben werden. Somit sollten Personen.
Dem gegenüber steht: bei der Wahl eines Vornamens für ihr Kind sind die Eltern grundsätzlich frei; sie sind insbesondere nicht an einen Kanon herkömmlicher Vornamen gebunden. Dem Recht der Eltern zur Vornamenswahl sind vielmehr allein dort Grenzen gesetzt, wo die Rechtsausübung das Kindeswohl konkret zu beeinträchtigen droht. b) Auch Namen, die - zumindest bisher - nur als Familiennamen gebräuchlich………….usw..
onomastik.com/forum/about10041.html
[Anm. Admin: Links sind veraltet und wurden daher deaktiviert.]
Oder: für weiteren Rat und Hilfe:
Namenberatungsstellen:
Gesellschaft f. dt. Sprache (GfdS)
Geschäftsstelle Wiesbaden
Spiegelgasse 13
65183 Wiesbaden
Tel: +49 (0)6 11/ 9 99 55-0
http://www.uni-leipzig.de/~slav/ai/ainb.htm