zweitnamen
- Anmelden oder Registrieren um Kommentare zu schreiben
13 Oktober, 2007 - 21:54
Hallo ich bin neu hier und grüße euch erstmal alle, ich hab da mal ne frage. ich habe einen 3jährigen sohn mit namen marlon und würde gerne wissen ob ich ihm jetzt noch einen zweiten namen geben kann???
14 Oktober, 2007 - 17:41
#2
ja er ist auf den namen marlon getauft und ich würde ihm jetzt noch gerne den namen von meinem kürzlich verstorbenen besten freund als zweitnamen geben.
ich bedanke mich erstmal und werde mal beim standesamt nachfragen.
liebe grüße
darkpippi wrote:Hallo ich bin neu hier und grüße euch erstmal alle, ich hab da mal ne frage. ich habe einen 3jährigen sohn mit namen marlon und würde gerne wissen ob ich ihm jetzt noch einen zweiten namen geben kann???
Hallo,
wenn ich das richtig verstehe wurde Dein Sohn "bereits" auf den Namen Marlon getauft. Nun möchtest Du Ihm "nachträglich" noch einen Zweitnamen geben.
Das Gesetz sieht folgende Regelung vor: (Kopie)
Änderungen in der Vornamensführung sind wie die Familiennamensänderung nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das Recht der Vornamensgebung, das bei der Geburt eines Kindes ausgeübt wird, endet mit der Eintragung der zulässig gewählten Vornamen beim Standesamt.
Folgende Änderungen sind denkbar:
Ersetzung eines Vornamens durch einen anderen Vornamen
Streichen oder Hinzufügen eines Vornamens
Verdeutschung ausländischer Namensformen
Änderungen der Schreibweise
Keine Änderung im Sinne des Namensänderungsgesetzes ist die Änderung des Rufnamens, den es im rechtlichen Sinn nicht gibt. Unter mehreren beigelegten Vornamen steht es dem Namensträger frei, welchen er als Rufnamen gebrauchen will.
Siehe/lese dazu: http://www.crailsheim.de/344.0.html
Ich würde Dir empfehlen, Dich an den zuständigen Standesbeamten zu wenden.