Meils statt Miles
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Hallo,
mich würde interessieren ob es erlaubt ist einen namen so zu schreiben wie er ausgesprochen wird,
und nicht so wie er ursprünglich geschrieben wird
Meils anstatt Miles
gruss markus
Ich kann speziel zu diesem beispiel was sagen, da ich der erste "Miles" in Deutschland bin der so geschrieben wird wie man ihn spricht.
Deswegen kann ich dir sagen : Ja du darfst dein Kind Meils nennen^^
Huhu! Mich würde mal interessieren, ob es bei Dir nun Probleme mit dem Namen gab oder steht der Geburtstermin noch bevor? Mein Sohn heißt übrigens auch so. Dezember 2007 geboren.
Viele Grüße
nana13 wrote:Huhu! Mich würde mal interessieren, ob es bei Dir nun Probleme mit dem Namen gab oder steht der Geburtstermin noch bevor? Mein Sohn heißt übrigens auch so. Dezember 2007 geboren.
Viele Grüße
Hallo,
Du wirst mit Deiner Frage mehr Erfolg auf eine Antwort haben, wenn Du Dich direkt per Mail an Markus wendest:
Ich finde die Schreibweise Meils ganz schrecklich. Man erkennt am Schriftbild nicht einmal das Original.
Ich frage mich, warum man einen Vornamen vergibt, den man nicht in seiner korrekten Schreibweise verwenden möchte oder kann. Warum nicht Miles?
Zumindest Menschen, dies des Englischen mächtig sind bzw. vertraut mit englischen Namen, sollte die korrekte Schreibweise von Miles kein Problem darstellen. Ich wäre nie auf die "Variante" Meils gekommen.
Hallo!
ja - dass ist "Geschmackssache" - ich würd den Namen auch nicht so schreiben wollen, wenn mein Kind diesen Namen erhalten soll. Naja - aber man weiß ja - über Geschmack kann man sich streiten...aber ich sag da lieber jedem seine Meinung, man muß ja nicht gleicher sein.
Dinomaus28
6miglo9 wrote:Hallo,
mich würde interessieren ob es erlaubt ist einen namen so zu schreiben wie er ausgesprochen wird,
und nicht so wie er ursprünglich geschrieben wird
Meils anstatt Miles
gruss markus
Hallo,
das dürfte kein Problem darstellen. Es gibt in Dt. bereits Namenträger. (engl. Miles auch Myles)
Das Vornamensrecht ist in Deutschland nicht gesetzlich, sondern nur durch eine Verwaltungsvorschrift geregelt. Den Eltern wird ausdrücklich ein**** Namenserfindungsrecht zugestanden. (der Name darf dem Wohl des Kindes nicht schaden)
Das Recht der Eltern, Sorge für ihr Kind zu tragen, umfasst auch das Recht, diesem einen Namen zu geben. Die Entscheidung, welchen Namen das Kind tragen soll, haben die Eltern in Ausführung der Verantwortung für das Kind zu treffen. Dies betrifft auch die Wahl des Vornamens, der der Individualität einer Person Ausdruck verleiht, den Einzelnen bezeichnet und diesen von anderen unterscheidet. Es ist Aufgabe der Eltern, ihrem Kind in freier gemeinsamer Wahl einen Namen zu bestimmen, den es sich selbst noch nicht geben kann. Mangels einschlägiger Bestimmungen im Namensrecht sind die Eltern in der Wahl des Vornamens grundsätzlich frei. Diesem Recht der Eltern zur Vornamenswahl darf allein dort eine Grenze gesetzt werden, wo seine Ausübung das Kindeswohl zu beeinträchtigen droht. Der Staat ist berechtigt und verpflichtet, das Kind als Grundrechtsträger vor verantwortungsloser Namenswahl durch die Eltern zu schützen. Für einen darüber hinausgehenden Eingriff in das Elternrecht auf Bestimmung des Vornamens für ihr Kind bietet (das Grundgesetz) keine Grundlage.
***Siehe/lese dazu alles:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20081205_1bvr057607.html
Ich denke ein kurzes (tel.) Gespräch mit dem zuständigen Standesbeamten genügt.
Und falls wirklich "Probleme" auftauchen sollten, was ich absolut nicht glaube!!!!, so wende Dich an folgende Stelle:
Namenberatungsstelle Gesellschaft f. deutsche Sprache: (kostenpflichtig)
GfdS. Geschäftsstelle Wiesbaden
Spiegelgasse 13
65183 Wiesbaden
Tel: +49 (0)6 11/ 9 99 55-0
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