Levius oder Levian

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Hallo zusammen,
kann mir jmd. sagen, ob es die männlichen Namen Levius und Levian tatsächlich gibt?
In wenigen Foren werden diese Namen zwar diskutiert, aber immer nur als Meinungsumfragen ohne dass sie als konkrete Namen irgendwo gelistet sind. Da wird es schwer, den Standesbeamten zu überzeugen.
Ich weiß nur, dass es Levi, Livius und Laevius gibt. Sind kleine Änderungen zu Levius oder Levian erlaubt?
Weiß jmd. mehr bzw. hat ne bessere Quelle? Bitte helfen! Danke!

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milla wrote:Hallo zusammen,
kann mir jmd. sagen, ob es die männlichen Namen Levius und Levian tatsächlich gibt?
In wenigen Foren werden diese Namen zwar diskutiert, aber immer nur als Meinungsumfragen ohne dass sie als konkrete Namen irgendwo gelistet sind. Da wird es schwer, den Standesbeamten zu überzeugen.
Ich weiß nur, dass es Levi, Livius und Laevius gibt. Sind kleine Änderungen zu Levius oder Levian erlaubt?
Weiß jmd. mehr bzw. hat ne bessere Quelle? Bitte helfen! Danke!

Hallo,

Namen die auf -us enden sind meist lat. Hk. od. wurden latinis.. (griech.= -os). Dies gillt jedoch NICHT für alle Vornamen dieser Welt.

Für den Namen LEVIUS; LEVIAN usw.. solltest Du absolut keine Probleme beim Standesamt haben. Den ein "Nachweis" genügt bereits!

Levius Peters Sherwood (December 12, 1777 – May 19, 1850) was a lawyer, judge and political figure in Upper Canada.............

http://en.wikipedia.org/wiki/Levius_Peters_Sherwood

Oder:

Levin oder Levinus Hulsius (* 1546 in Gent, Ostflandern, Belgien; † 13. März 1606 in Frankfurt am Main, auch Livinus Hulsius und Levinus van Hulse, war ein Notar, Autor und Verleger calvinistischen Glaubens aus den Spanischen Niederlanden...........................

http://de.wikipedia.org/wiki/Levinus_Hulsius

Eingetragen sind die Name/die Form LEVINUS und LEVIO und LEVIS. LEVIUS ist eine Kf. von LEVINUS.

LEVI: siehe/lese dazu: (die Bt. des Namens ist nich tm. Sicherheit geklärt!!. Vermutl. möglichweise von hebrä."Wurzel" lwh= sich anschliessen.

http://www.onomastik.com/node/5973

Der Name LEVIS auch LEWIS (ausgespr. luis) ist die/eine engl. Vorm von Ludwig.

Levin, auch Lewin (erweiterte Form Levian, Lewian, ist auch eine ndd. Rufnamen. Hk. und Bt.: altsächs. liof= lieb, wert, freundlich, und altsächs.!!! wini= Freund.

Des weiteren ist Levius auch ein Fam. Nam..

Der Name Livius(ital. Livio): Hk. und Bt.: lateinisch, zurückgehen auf einen röm. Geschlechtername UNGEKLÄRTER Hk.. Die Bt. nicht mit Sicherheit geklärt. Evtl. von lat. lividus. (blau, eifersüchtig) od. etrusk. Ursprungs.

Falls Dir das Standesamt trotzdem "Probleme" bereiten sollte, wende Dich an folgende Stelle:

Namenberatungsstelle Gesellschaft f. deutsche Sprache: (Gutachten f. Standesamt kosten zwischen 15 und 45 Euro)

GfdS. Geschäftsstelle Wiesbaden
Spiegelgasse 13
65183 Wiesbaden
Tel: +49 (0)6 11/ 9 99 55-0
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Oder:

Namenberatungsstelle der Universität Leipzig
Augustusplatz 10-11, 04109 Leipzig
(6.Etage, Zi. 629)
Tel. (gebührenpflichtig) 0190/887735
Fax. 0341/9737499
Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 10.00-14.00 Uhr und nach Vereinbarung
Email: eval(unescape('%64%6f%63%75%6d%65%6e%74%2e%77%72%69%74%65%28%27%3c%61%20%68%72%65%66%3d%22%6d%61%69%6c%74%6f%3a%72%6f%64%72%69%67%40%72%7a%2e%75%6e%69%2d%6c%65%69%70%7a%69%67%2e%64%65%22%3e%72%6f%64%72%69%67%40%72%7a%2e%75%6e%69%2d%6c%65%69%70%7a%69%67%2e%64%65%3c%2f%61%3e%27%29%3b'))
http://www.uni-leipzig.de/~slav/ai/ainb.htm

Auch lesen (als Info für Dich) ............das Erziehungsrecht enthalte auch das Recht zur Namenserfindung. Es gelte nur zu beachten, dass der Mensch durch den Namen nicht herabgewürdigt wird...................usw..

http://www.onomastik.com/node/7476

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Supiiii....Vielen Dank!
Also wenns tatsächlich Leute mit den Namen gibt, dann dürfte ich wirklich keine Probleme bekommen.
Danke für die Quellen und Hinweise!

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milla wrote:Supiiii....Vielen Dank!
Also wenns tatsächlich Leute mit den Namen gibt, dann dürfte ich wirklich keine Probleme bekommen.
Danke für die Quellen und Hinweise!

Hallo,

Quote:Also wenns tatsächlich Leute mit den Namen gibt, dann dürfte ich wirklich keine Probleme bekommen

Ja, das ist vollkommen richtig! Den "meist" verlangt das Standesamt, bei Vornamen (Rufnamen!) die nicht eingetragen sind, einen "Nachweis", dass der Name bereits vergeben wurde. i.d. Regel genügt ein solcher Nachweis.