Wir brauchen Hilfe! Flink als Zweitname?

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Hallo,
meine Frau und ich möchten unseren Sohn Jonathan Flink nennen und nun wurden wir aufgefordert einen Weblink oder ähnlkiches zu liefern der belegt das Flink ein Vorname ist.
Den kann ich leider nicht finden.
Sind die Beamten in Hamburg so spießig, und was kann ich sonst tun wenn ich nichts finde.

vielen Dank für Hilfe jeglicher Art..
Fabian Anke und Jonathan Flink

User offline. Last seen 1 year 33 weeks ago. Offline
Experte!Moderator
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Fabian wrote:
Hallo,
meine Frau und ich möchten unseren Sohn Jonathan Flink nennen und nun wurden wir aufgefordert einen Weblink oder ähnlkiches zu liefern der belegt das Flink ein Vorname ist.
Den kann ich leider nicht finden.
Sind die Beamten in Hamburg so spießig, und was kann ich sonst tun wenn ich nichts finde.

 

vielen Dank für Hilfe jeglicher Art..
Fabian Anke und Jonathan Flink

 

Hallo,

Was könnt Ihr tun. Infos:

Vorweg: Nicht jeder Vorname ist in Deutschland erlaubt....Zitat: Zu ausgefallene Vornamen, wie etwa die Zahl π (Pi), die in den USA tatsächlich als Vorname vergeben wurde, sind nach deutschem Recht nicht erlaubt.

Wobei: Sizilia wurde als Variante von Cäcilia anerkannt. Warum nicht auch Flink als Variante vom männl. V. Namen Flint (Feuerstein) Od. zu Flynn?(männlich, englisch)

Jedoch entscheiden die Gerichte manchmal anders:

Diese Entscheidung/Begründung dürfte für Euch, so denke ich, interessant sein:

Emilie-Extra (als Zweitname)

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat Eltern vor einiger Zeit erlaubt, ihre Tochter Emelie-Extra zu nennen.

In der Begründung heißt es, das Erziehungsprecht enthalte auch das Recht zur Namenserfindung. Es gelte nur zu beachten, dass der Mensch durch den Namen nicht herabgewürdigt wird.

Das zuständige Standesamt hatte zuvor befürchtet, dass das Kind lächerlich gemacht wird und Extra nicht als Personenname anerkannt.

Nachzulesen unter: http://www.onomastik.com/namenrechtgerichtsurteile-usw-dt.php

Weitere Beispiele: Zweitname Sizilia, Tiger und Anderson. Namen die von Deutschen Gerichten erlaubt wurden: Zitat: Gerichtsurteile über ungewöhnliche" Vornamen: (Kopiert aus dem Internet)

Emma Tiger:

In den USA war es für den deutschen Schauspieler Til Schweiger kein Problem, seine Tocher Emma Tiger zu nennen. Ein Paar aus Sehnde bei Hannover wollte es ihm gleichtun. Hierzulande wurde dieser Vorname aber nicht ohne weiteres zugelassen. Das Amtsgericht lehnte Tiger als Vorname ab, weil das Wohl des Kindes gefährdet sei. Das Landgericht begründetet die Ablehnung in der zweiten Instanz damit, dass dieser Name nicht eindeutig weiblich sei.

Das Oberlandesgericht Celle hob diese Urteile auf, so dass das Mädchen jetzt Emma Tiger heißen darf. In der Begründung bezog sich der Richter ausdrücklich auf Til Schweiger. Der Name wird durch die Berichterstattung über die Tochter des Prominenten bekannt werden und so in der Öffentlichkeit Akzeptanz gewinnen, so das Gericht.

Eleni Sizilia:

In Leipzig durfte ein Mädchen jetzt Eleni Sizilia genannt werden. Sizilia wurde als Variante von Cäcilia anerkannt.

Virginia LouAnn

Das Erfurter Oberlandesgericht hat entschieden, dass ein Mädchen LouAnn heißen darf. Zuvor wollte das zuständige Standesamt lediglich die Variante Lou Ann zulassen.

Die Richter befanden, dass es inzwischen auch in Deutschland üblich ist, ausländische Vornamen zu vergeben. Die im englischsprachigen Raum gebräuchliche Schreibweise muss darum akzeptiert werden.

Anderson:

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist es nicht zulässig, einem Jungen den Vornamen "Anderson" zu geben, weil dieser Name in Deutschland nur als Nachname gebräuchlich ist.

Das Standesamt Karlsruhe hatte die Eintragung des Vornamens abgelehnt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat diese Entscheidung gebilligt.

Hier kam ein von der Rechtsprechung entwickelter Grundsatz zur Anwendung: Namen, die als Familienname verwendet werden, dürfen nicht als Vorname gewählt werden. Zwar gibt es hiervon Ausnahmen: Namen, die traditionell sowohl als Vor- wie als Nachname gebräuchlich sind (z.B. "Martin" oder "Werner"), können als Vorname gewählt werden. Für "Anderson" trifft das aber nicht zu. Dieser Name ist in Deutschland bislang nur als Familienname gebräuchlich, nicht aber als Vorname.

Ist Anderson jetzt doch zulässig?

Laut der Namensberatungsstelle der Universität Leipzig haben sich Namen mit der Endung “son” im deutschen Sprachraum inzwischen als männliche Vornamen durchgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat daraufhin am 3. November 2005 verkündet, dass der Name "Anderson" das Wohl des Kindes nicht beeinträchtigt.

Es stehen Euch folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Ein "Gutachten":

http://www.onomastik.com/namenberatung_leipzig.php

Oder: http://www.gfds.de/index.php?id=14

Ich pers. würde mich an die Beratugsstelle/n wenden. Ohne deren "Gutachten/Begründung, "solltet" Ihr, falls wirklich notwendig, nicht vor Gericht gehen.