LOHMEYER / LOHMEIER

2 Antworten [Letzter Beitrag]
User offline. Last seen 16 years 25 weeks ago. Offline
Beigetreten: 30.05.2008
Beiträge: 1

Ich beschäftige mich schon seit einiger Zeit mit den Ursprüngen des Names Lohme(y/i)er. Die Ableitung von Loh- (Wald, Eichenwald) und Meyer (Gutspächter/Großbauer) liegt nahe, und es ist daher nicht erstaunlich, dass der Name an vielen Orten gleichzeitig 'entstand'.

Vielen Dank,

MaLo

User offline. Last seen 11 years 34 weeks ago. Offline
Experte!Moderator
Beigetreten: 30.01.2006
Beiträge: 1553

Hallo!

Der Meier, bleibt immer der Verwalter eines Hofes....

Loh- kenn ich leider auch nur in Zusammenhang mit Wald oder Gehölz.

Möglich ist aber, dass eine andere Schreibweise zu einer ganz anderen Erklärung führt. Es gibt ja auch den Leh-meyer etc. Es gibt die unmöglichsten Konstellationen. Vielleicht hat auch ein Schreiber, den Namen falsch geschrieben, oder aus einem e ein o gemacht, so was gibt es auch. Das nur im allgemeinen.

Dinomaus28 :lol:

User offline. Last seen 1 year 29 weeks ago. Offline
Experte!Moderator
Beigetreten: 31.12.2005
Beiträge: 4600

Hallo,

Ergänzend noch ZUM NAMEN:

In den Bücher steht:

Lohmeyer, Lohmeier, Lohmayer /ist/sind Standesnamen (nähere Kennzeichnung eines Meier)

Loh: Wohnstättenname zu mnd. lo, loch, loge= Gehölz, Busch; Waldwiese, niedriger Grasanger;

mhd. lò, lòch= Gebüsch, Wald, Gehölz, mhd. lò= "zur Lohegewinnung angelegtes Gehölz".

Meyer: Standesname zu mhd. mei(g)er von lat. mài(j)or, Komperativ von màgnus= der Grössere, Angesehenere, Höherstehende.

Meyer, Oberbauer, der im Auftrag des Grundherr die Aufsicht über die Bewirtschaftung der Güter führt, in dessen Namen die niedere Gerichtsbarkeit ausübt, auch (Gross) Bauer.

Gottschald schreibt dazu: der Schreibweise nach sind Meie mit e meist nord- und südwestdeutsch, die mit a bairisch.

Loh: Kopie aus G.W.B:

LOH, m. n. wald, holz, das ahd. lôch lucus, mhd. lôch, lucus loch DIEF. 338b; lebt auszer als zweiter theil zahlreicher ortsnamen noch mundartlich, bair. lôh, louhh, busch, gebüsch, hain, wald SCHM. 1, 1465 Fromm.; tirol. lôh busch, hain, wald zwischen feldern SCHÖPF 395; hessisch loh, plur. löcher hain, kleines gehölz, buschwerk, welches einzeln mitten im angebauten felde liegt, als eigenname von walddistricten zumal häufig, auch in der form lohn und löhn VILMAR 252; im Göttingischen lô, niedriges holz, ein gebüsch von geringem umfange (fast nur als localname) SCHAMBACH 125a; im Lippeschen lau, im Paderbornschen loh abgesondertes gehölz, hain FROMM. 6, 352; im Waldeckschen loh, walddistrict, buschwerk. CURTZE volksüberlief. 482b; sowie in der sprache der jäger und förster: zum dritten gehoren zu dem weidwerk und jagen hölzer und werden genannt: forst, wildtban, bürsch, geburg, reuhinen, auen und wildfaren, loher und vorholzer. MEURER von forstgerechtl. oberherrlichkeit (1561) 85a; die hölzer werden genandt först, wildban, bürsch, gebirg, räuhinen, auwen, und wildfahren (da das wildpret seinen besten stand hält), wildsulzen, löher, vorhölzer. SEBIZ feldb. 567; das holz in den lohen, auen und währen. braunschweigische waldordn. von 1598 bei FRISCH 1, 620b; genossen eines esches, einer koppel, einer heimschnat, eines kirchenfriedens, einer weisung, eines lohes, eines mohres, und andrer gemeiner sachen. MÖSER osn. gesch. 1, 19; loh wird mehr vom holze gebrauchet, welches ein oder mehrere genossen zur holznutzung für sich, im übrigen aber gemein haben. loh begreift mehr als dusztheil. letzteres ist nur ein privativer unterholztheil in der offnen mark. 20, 21 (zu dusztheil vergl. dust 2, th. 2, 1761, dustholz weich holz, dustschlag das zu schlagende unterholz 1766).

Meier:

villicus; altes lehnwort aus dem lat. major, welches die mittellateinische urkundensprache des fränkischen und später des karolingischen reiches auf den vorsteher oder obersten beamten eines landwirtschaftlichen hofhalts bezieht; die lex salica zählt den major an der spitze der diener eines solchen: siquis maiorem, infestorem, scantionem, mariscalcum, stratorem, fabrum ferrarium, aurificem, sive carpentarium, vinitorem, vel porcarium, vel ministerialem furaverit. 11, § 6 des Heroldschen textes (de servis mancipiis furatis); als ein titel wird der lat. ausdruck ins deutsche aufgenommen und im täglichen gebrauche umgeformt, und ahd. glossen geben maior, meior, meiur, meier für lat. conductor, exactor, procurator, villicus (GRAFF 2, 843); alts. meiar, gen. meiras, dat. meira gutsverwalter: thit sint thie sculdi the themo meira selvamo an thena hof geldad. Freckenhorster heberolle 403; van thes meiars hûse. 234; mhd. meier, mnd. meier, meiger, oberster verwalter einer gutswirtschaft, mag er in unmittelbarem dienste oder in pacht- oder zinsverhältnisse stehen (mit einer gewissen obrigkeitlichen gewalt über die ihm untergebenen.