bulgarisches Namensrecht in Deutschland?
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29 März, 2007 - 11:13
Mein Mann hat die bulgarische Staatsbürgerschaft und hat den Nachnamen Petrov. Ich als seine Frau trage nach dem bulgarischen Namensrecht den Nachnamen Petrova (Endung -a für weiblich). Gilt das bulgarische Namensrecht auch für die Familiennamensgebung unserer Kinder? Können die Kinder aus dieser Ehe je nach Geschlecht Petrova (für Mädchen) und Petrov (für Junge) heißen oder müssen die beiden Kinder entweder wie ich (Petrova) oder wie mein Mann (Petrov) heißen?
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draka wrote:Mein Mann hat die bulgarische Staatsbürgerschaft und hat den Nachnamen Petrov. Ich als seine Frau trage nach dem bulgarischen Namensrecht den Nachnamen Petrova (Endung -a für weiblich). Gilt das bulgarische Namensrecht auch für die Familiennamensgebung unserer Kinder? Können die Kinder aus dieser Ehe je nach Geschlecht Petrova (für Mädchen) und Petrov (für Junge) heißen oder müssen die beiden Kinder entweder wie ich (Petrova) oder wie mein Mann (Petrov) heißen?
Das kann ich mir kaum vorstellen, aber solltest du dich auf jeden Fall beim örtlichen Standesamt erkundigen, wie das mit dem Namensrecht aussieht ...