bootsmann
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guten tag!
ich habe eine mail an die namensberatung der uni leipzig geschickt, mit der anfrage, ob
BOOTSMANN als ZWEITNAME
zugelassen ist.
leider ahbe ich bis heute keine rückantwort erhalten.
vielleicht kann mir hier im forum jemand helfen.
vielen dank!
danke für die schnelle auskunft!
wir dachten eher bootsamnn als ZWEITNAME!
der rufname wäre nepomuk!!!
eduardo wrote:danke für die schnelle auskunft!
wir dachten eher bootsamnn als ZWEITNAME!
der rufname wäre nepomuk!!!
Hallo,
das ändert (Zweitnamen) nichts an "der Sache".
und wie ist es dann mit ECKHARD als vorname (so heisse ich)?
den gibt es doch auch als familienname!!!
eduardo wrote:und wie ist es dann mit ECKHARD als vorname (so heisse ich)?
den gibt es doch auch als familienname!!!
Hallo,
Eckehard als Vorname ist kein Problem. Weil: wenn der Fam. Nam. auf einen Rufnamen zurückgeht bzw. daraus gebildet ist/wurde, ist er erlaubt.
Siehe/lese dazu mal:
http://www.jurablogs.com/de/nachname-als-vorname
Jedoch sind Familiennamen nicht durchwegs vornamensunfähig, wie letztlich auch der ... Blumennamen zugelassen worden wie „Azalee", „Viola" oder „Jasmin" bzw..................................
http://www.ra-kotz.de/familiennamen.htm
Herkunft und Bedeutung v. Eckehard: siehe/lese dazu:
http://www.onomastik.com/node/1753
Des Weiteren verhält es sich auch so, dass sich nicht jeder/jede Standesbeamte(in) streng nach den "Vorgaben" richtet. Da gibt es grosse (auch regionale) Unterschiede.
(keine "Regel" ohne Ausnamen)
Noch dies: bei bestimmten Namen gibt es Eltern, die sehr" witzig" sein wollen. So hat ein Gericht den Vornamen Hans verboten. Weshalb: nicht wegen des Namens, sondern weil die Eltern mit Familiennamen Wurst heissen. Was den Namen Hans Wurst ergeben hätte………..
eduardo wrote:guten tag!
ich habe eine mail an die namensberatung der uni leipzig geschickt, mit der anfrage, ob
BOOTSMANN als ZWEITNAME
zugelassen ist.
leider ahbe ich bis heute keine rückantwort erhalten.
vielleicht kann mir hier im forum jemand helfen.
vielen dank!
Hallo,
die scheinen mächtig beschäftigt zu sein.
Also Du wirst mit dem Namen Bootsmann, als RUFNAMEN, sehr schlechte "Karten" haben.
In Dt. gilt unteranderem, dass der Rufname kein Fam. Nam. sein darf.
darf er nicht ein Marken- oder Familienname sein..............
Siehe/lese dazu:
http://www.onomastik.com/vn_vornamen_recht.php
Auch lesen!:
http://www.onomastik.com/node/6841
Fam. Nam. Bootsmann: es wurden 109 Einträge gefunden und in 30 verschiedenen Landkreisen lokalisiert. Hochgerechnet auf die Gesamtbevölkerung sind etwa 288 Namensträger zu erwarten. Damit tritt der Name unterdurchschnittlich häufig auf.
Vielleicht bekommst Du v. d. GfdS etwas schneller eine Auskunft.
Namenberatungsstelle Gesellschaft f. deutsche Sprache: (kostenpflichtig)
GfdS. Geschäftsstelle Wiesbaden
Spiegelgasse 13
65183 Wiesbaden
Tel: +49 (0)6 11/ 9 99 55-0
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