Zweiter Vorname Fagus

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neugierig
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Hallo das Amt in Greifswald will eine Bestätigung das es den Vornamen gibt als ersten hat mein Sohn Markus und Fagus soll nicht mit Bindestrich ran. Gefunden habe ich dieverse Menschen in Amerika die diesen Namen haben. Reicht das beim Amt. Kommt aus dem Latein und ist übersetzt Buche. GRÜßE Martin

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Beiträge: 4600

Salix schrieb:

Hallo das Amt in Greifswald will eine Bestätigung das es den Vornamen gibt als ersten hat mein Sohn Markus und Fagus soll nicht mit Bindestrich ran. Gefunden habe ich dieverse Menschen in Amerika die diesen Namen haben. Reicht das beim Amt. Kommt aus dem Latein und ist übersetzt Buche. GRÜßE Martin

 

Hallo Martin

Das Standesamt orientiert sich am Internat. Handbuch für Vornamen (Standesamtwesen) und darin ist der Vorname Fagus nicht eingetragen.

Die Namenträger, die Du in den USA gefunden hast, kannst Du dem Standesamt als Nachweis vorlegen. Warte ab, wie sie darauf reagieren. Solltest Du eine negativen Bescheid erhalten, hast Du noch folgende Möglichkeit(en):

Lasse ein Namengutachten für das Stadesamt erstellen (Kurzgutachten als Bestätigung für Behörden)

Uni Leipzi: https://www.namenberatung.eu/leistungen/vornamen/

Oder bei der GfdS: Gutachten für das Standesamt

https://gfds.de/vornamen/gutachten-fuer-das-standesamt/

 

Für Dich als Information:

Der Bundesgerichtshof hält fest: Bei der Wahl eines Vornamens für ihr Kind sind die Eltern grundsätzlich frei; sie sind insbesondere nicht an einen Kanon herkömmlicher Vornamen gebunden. Dem Recht der Eltern zur Vornamenswahl sind vielmehr allein dort Grenzen gesetzt, Grenzen gesetzt, wo die Rechtsausübung das Kindeswohl konkret zu beeinträchtigen droht.

 

http://www.onomastik.com/namenrechtgerichtsurteile-usw-dt.php

Grundsätzlich gilt: dass der Name dem Wohle des Kindes nicht schaden darf.  Auch haben die Eltern, das Recht der Namenserfindung usw.. Das bt., ein Standesbeamte kann einen Namen nicht einfach deswegen ablehnen weil es diesen nicht gibt oder weil ihm dieser nicht bekannt ist. (dies ist meiner Meinung nach eine wichtige Gesprächsgrundlage mit dem Standesbeamten!)

Vornamen und Recht in D (u.v.M): Namensgebung in Deutschland: Das Recht der Vornamensgebung ist nicht gesetzlich geregelt. Es handelt sich um reines Gewohnheits- und um Richterrecht…..in der Begründung heisst es, das Erziehungsrecht enthalte auch das Recht zur Namenserfindung......usw..

 

http://www.onomastik.com/mara-vom-standesamt-abgelehnt.php

 

http://www.onomastik.com/forum/passenden-zweiten-vornamen-finden.php

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interessiert
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Beiträge: 8

Eine sehr hilfreicher Post! Danke!

 

Tarzius schrieb:

Salix schrieb:

Hallo das Amt in Greifswald will eine Bestätigung das es den Vornamen gibt als ersten hat mein Sohn Markus und Fagus soll nicht mit Bindestrich ran. Gefunden habe ich dieverse Menschen in Amerika die diesen Namen haben. Reicht das beim Amt. Kommt aus dem Latein und ist übersetzt Buche. GRÜßE Martin

 

Hallo Martin

Das Standesamt orientiert sich am Internat. Handbuch für Vornamen (Standesamtwesen) und darin ist der Vorname Fagus nicht eingetragen.

Die Namenträger, die Du in den USA gefunden hast, kannst Du dem Standesamt als Nachweis vorlegen. Warte ab, wie sie darauf reagieren. Solltest Du eine negativen Bescheid erhalten, hast Du noch folgende Möglichkeit(en):

Lasse ein Namengutachten für das Stadesamt erstellen (Kurzgutachten als Bestätigung für Behörden)

Uni Leipzi: https://www.namenberatung.eu/leistungen/vornamen/

Oder bei der GfdS: Gutachten für das Standesamt

https://gfds.de/vornamen/gutachten-fuer-das-standesamt/

 

Für Dich als Information:

Der Bundesgerichtshof hält fest: Bei der Wahl eines Vornamens für ihr Kind sind die Eltern grundsätzlich frei; sie sind insbesondere nicht an einen Kanon herkömmlicher Vornamen gebunden. Dem Recht der Eltern zur Vornamenswahl sind vielmehr allein dort Grenzen gesetzt, Grenzen gesetzt, wo die Rechtsausübung das Kindeswohl konkret zu beeinträchtigen droht.

 

http://www.onomastik.com/namenrechtgerichtsurteile-usw-dt.php

Grundsätzlich gilt: dass der Name dem Wohle des Kindes nicht schaden darf.  Auch haben die Eltern, das Recht der Namenserfindung usw.. Das bt., ein Standesbeamte kann einen Namen nicht einfach deswegen ablehnen weil es diesen nicht gibt oder weil ihm dieser nicht bekannt ist. (dies ist meiner Meinung nach eine wichtige Gesprächsgrundlage mit dem Standesbeamten!)

Vornamen und Recht in D (u.v.M): Namensgebung in Deutschland: Das Recht der Vornamensgebung ist nicht gesetzlich geregelt. Es handelt sich um reines Gewohnheits- und um Richterrecht…..in der Begründung heisst es, das Erziehungsrecht enthalte auch das Recht zur Namenserfindung......usw..

 

http://www.onomastik.com/mara-vom-standesamt-abgelehnt.php

 

http://www.onomastik.com/forum/passenden-zweiten-vornamen-finden.php