Vorname Miu statt Mia zulässig?

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Hallo,

ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen könnte einzuschätzen ob wir mit der Wahl unseres Namens für ein Mädchen Glück haben könnten.

Es gibt ja mittlerweile viele kleine Mias. Uns gefällt der Name "Miu" aus dem Japanischen viel besser. Ob das wohl zulässig ist? Was den zweiten Namen angeht sind wir noch unschlüssig.

Vielen Dank! :wink:

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ninalikewhoa wrote:Hallo,

ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen könnte einzuschätzen ob wir mit der Wahl unseres Namens für ein Mädchen Glück haben könnten.

Es gibt ja mittlerweile viele kleine Mias. Uns gefällt der Name "Miu" aus dem Japanischen viel besser. Ob das wohl zulässig ist? Was den zweiten Namen angeht sind wir noch unschlüssig.

Vielen Dank! :wink:

Hallo,

zuersteinmal MUI ist nicht "nur" ein japan. Name. Es ist auch ein chin. Fam. Nam. (in. Dt. auch ca. 20 mal verz.)

Als jap. Vorname ist Miu auch ein Kf. von z.B. MITSUKO, MIYUKI.

Als "eigenst.", jap. Name bedeutet er: schöne Feder.

Als Infos f. Dich: Für die Wahl des Vornamens gibt es kaum einschränkende Bestimmungen. Es gilt auch: Eltern haben ein Recht auf Namenserfindung. Das heisst, sie dürfen einen Namen für ihr Kind erfinden, solange er nicht lächerlich und beleidigend ist und man ihn als männlichen bzw. weiblichen Vornamen erkennen kann. (usw.)

Pers. sehe ich keine "Probleme" mit dem Namen MIU, (Standesamt) als weibl. Rufname.

Ich denke ein telf. Gespräch mit dem zuständigen Standesbeamten schafft klarheit.

Wenn Du jedoch weiteren Rat od. Hilfe einholen möchtest:

Namenberatungsstelle Gesellschaft f. deutsche Sprache: (kostenpflichtig)

GfdS. Geschäftsstelle Wiesbaden
Spiegelgasse 13
65183 Wiesbaden
Tel: +49 (0)6 11/ 9 99 55-0
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Vielen Dank!

Man hört leider immer so viel widersprüchliches. Z.B. dass ein Name den man in Deutschland geben will auch zumindest von einem deutschen Namen abstammen muss. Oder dass es bei aussergewöhnlichen Namen bereits jemanden geben muss der diesen Namen trägt bevor man ihn wählen kann. Alles sehr seltsam!

Aber jetzt bin ich erstmal beruhigt. Vielen Dank nochmal!

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ninalikewhoa wrote:Vielen Dank!

Man hört leider immer so viel widersprüchliches. Z.B. dass ein Name den man in Deutschland geben will auch zumindest von einem deutschen Namen abstammen muss. Oder dass es bei aussergewöhnlichen Namen bereits jemanden geben muss der diesen Namen trägt bevor man ihn wählen kann. Alles sehr seltsam!

Aber jetzt bin ich erstmal beruhigt. Vielen Dank nochmal!

Hallo Nina,

nun ja man hört so einiges und Vieles ist nicht korrekt! Siehe/lese dazu mal:

Bundesgerichtshof:

Bei der Wahl eines Vornamens für ihr Kind sind die Eltern grundsätzlich frei; sie sind insbesondere nicht an einen Kanon herkömmlicher Vornamen gebunden. Dem Recht der Eltern zur Vornamenswahl sind vielmehr allein dort Grenzen gesetzt, wo die Rechtsausübung das Kindeswohl konkret zu beeinträchtigen droht.

b) Auch Namen, die - zumindest bisher - nur als Familiennamen gebräuchlich………….

usw.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=74f496521a4c73d0db736366de0f139e&nr=44136&pos=0&anz=1

http://www.onomastik.com/node/6841

Quote:Oder dass es bei aussergewöhnlichen Namen bereits jemanden geben muss der diesen Namen trägt bevor man ihn wählen kann. Alles sehr seltsam!

"Muss" ist nicht korrekt. Jedoch kann es helfen. Des Weiteren wird diese Aussage im den oben genannten Links relativiert.